Freistellung während des Unterrichts

  • Hallo,
    Da ich aus dem Internet nicht schlau werde und hier noch keinen derartigen Eintrag gefunden habe, hoffe ich, dass hier jemand die Antwort weiß:


    Kann mein Betrieb mich während der Präsenzzeit in der Weiterbildung zwingen, zu arbeiten, wenn hausgemachte Personalengpässe entstehen und es andere, für den Vorgesetzten zwar unbequemere, jedoch mögliche Lösungen gäbe oder habe ich das Recht frei zu bekommen?
    Bzw. kennt jemand einen "meisterfreundlichen" Betrieb und wie es dort gehandhabt wurde? Ich würde unbezahlten Urlaub oder regulären Erholungsurlaub nehmen (ich rechne mit einem Einkommeseinbuße von monatlich 300 bis 400 €), glaube aber, etwas von 5 Tagen Bildungsurlaub in anderen Branchen gehört zu haben. Über Erfahrungsberichte und evtl. Lösungsansätze wäre in hat sehr dankbar, da sich mein Arbeitgeber etwas querstellt, so kurz vor ergreifen der Maßnahme.


    (Was ein Satz)


    Danke schon mal für die Antworten

    Ja, ja, es ist ganz furchtbar.....


    Nein, wirklich? Hmhm, ja, ich kümmere mich darum....

  • Arbeitsvertrag? Hauptpflicht? Sagt dir das schon was, oder?


    Hört sich an als wenn der Kurs dein "Privatvergnügen" ist, oder sponsort dich dein Arbeitgeber?

  • Der Kurs ist mein Privatvergnügen, dennoch gibt es in einigen Branchen tariflich festgelegten Bildungsurlaub und meine Frage war, ob es das auch in BW für den MSS gibt.
    Und das wäre dann mein Recht (welches ich neben meiner Pflicht) als Arbeitnehmer habe und über diese bin ich mir im unklaren, weshalb ich die Frage stelle, ob jemand die rechtliche Situation kennt, damit meine Ansprüche berechtigt, aber nicht überzogen sind.


    Aber dennoch Danke für deine Antwort und ich hoffe, die Frag jetzt klarer gestellt zu haben.

    Ja, ja, es ist ganz furchtbar.....


    Nein, wirklich? Hmhm, ja, ich kümmere mich darum....

  • Zitat von Struwwelpeter

    Der Kurs ist mein Privatvergnügen, dennoch gibt es in einigen Branchen tariflich festgelegten Bildungsurlaub und meine Frage war, ob es das auch in BW für den MSS gibt.
    Und das wäre dann mein Recht (welches ich neben meiner Pflicht) als Arbeitnehmer habe und über diese bin ich mir im unklaren, weshalb ich die Frage stelle, ob jemand die rechtliche Situation kennt, damit meine Ansprüche berechtigt, aber nicht überzogen sind.


    Aber dennoch Danke für deine Antwort und ich hoffe, die Frag jetzt klarer gestellt zu haben.


    In R-P ist Bildungsungsurlaub (nach meiner Erinnerung) landesrechtlich geregelt, in Ba-Wü nur tariflich in einigen Branchen.
    Das Sicherheitsgewerbe gehört nicht dazu.

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • Wenn dein Arbeitgeber nicht mitspielt, gibt es zwei Möglichkeiten du suchst dir einen neuen Arbeitsplatz wo direkt Vertraglich geregelt wird, das du zur Meisterschule gehen kannst oder du bleibst bei deinen jetzigen Arbeitgeber und gibt die Meisterschule dran.

    Erfahrung und Wissen zählt um die Dienstleistung sinnvoll umzusetzen.

  • Zitat von Struwwelpeter


    Hallo,


    Kann mein Betrieb mich während der Präsenzzeit in der Weiterbildung zwingen, zu arbeiten, wenn hausgemachte Personalengpässe entstehen und es andere, für den Vorgesetzten zwar unbequemere, jedoch mögliche Lösungen gäbe oder habe ich das Recht frei zu bekommen?
    Bzw. kennt jemand einen "meisterfreundlichen" Betrieb und wie es dort gehandhabt wurde?


    Hallo Struwelpeter,


    grundsätzlich sind Weiterbildungsmaßnahmen Privatsache.
    Es sollte mit dem AG vorher immer abgeklärt werden, ob er diese Maßnahme auch unterstützt.
    Ein Anrecht auf Freizeit, um einen Meisterlehrgang zu besuchen, hat kein MA. Außer er hat eine Vertragliche Vereinbarung.
    Da du als Mitarbeiter eine Treupflicht zum Unternehmen hast, kannst du, auch wenn mündlich vereinbart,
    nicht davon ausgehen, dass der AG dich in Personalengpässen nicht heranzieht.
    Dann wirst du wohl oder übel zur Arbeit gehen müssen.
    So sieht leider die Realität aus.


    Was hier einfach bemerkswert ist, ist die Tatsache, dass die Branche nach sehr gut ausgebildetem Fachpersonal schreit,
    aber dem MA nicht die Möglichkeit gibt, diese Ausbildung zu absolvieren.


    Sollte dein AG dich nicht unterstützen, ist er an deiner Qualifikation nicht interessiert und sollte für dich ein Zeichen sein.
    Hier wird der Meister nicht gebraucht und sollte dann von dir auch konsequent dazu führen,
    dir ein Unternehmen zu suchen, die noch Wert auf qualifiziertes Personal legen.


    Ich denke, Betriebe, die wirklich Professionell arbeiten, nehmen dich gerne auf.


    Gruß 2m02cm-Mann

    Sei stehts freundlich zu deinen Mitmenschen und habe Respekt!!!!

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