Presse-Info der BDGW
Ausschluss eines BDGW-Mitgliedsunternehmens
Mit Vorstandsbeschluss vom 05. Mai 2009 hat die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. (BDGW) das Unternehmen Dieter Dengel GmbH in Werbach aus ihrem Verband ausgeschlossen.
Grund für den Ausschluss ist die Nichteinhaltung des BDGW-Sicherheitsstandards. Die Mitgliedsunternehmen der BDGW sind verpflichtet, der Bundesvereinigung unaufgefordert einmal jährlich und nicht älter als 12 Monate die Nachweise über die Durchführung des klassischen GWT-Checks (Prüfsäule 1) und des buchhalterischen und wirtschaftlichen Checks einschließlich der Ordnungsmäßigkeit aller Geldflüsse von Kundengeldern (Prüfsäule 2) für ihre Unternehmen und / oder deren Niederlassungen durch schriftliche Prüfbestätigungen vorzulegen.
Trotz mehrfacher Hinweise und Anmahnungen an die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Sicherheitsanforderungen gemäß BDGW-Sicherheitsstandard auf der Grundlage der Satzung der BDGW in der Fassung vom 08. Mai 2007 sowie der Sicherheitsvorschriften der BDGW hat das Unternehmen Dieter Dengel GmbH in Bezug auf die Prüfsäule 1 seine Verpflichtungen nicht eingehalten. Auch mehr als 4 Monate nach Ablauf der Vorlagefrist lag keine Prüfbestätigung 1 vor.