Statistiken 2008 FKSS

  • Teilnehmer: 1194


    Bestanden haben: 627


    Durchfallquote: 48%


    Quelle: IHK, 15.05.2009


    Kann das PDF leider nicht direkt verlinken, wenn ihr die Übersicht für alle Berufe sehen wollt:
    http://www.ihk.de/ --> Aus und Weiterbildung --> Zahlen und Fakten 2008

  • Ich bin geschockt!
    Ich wette Schutz & Sicherheit hat viele der Prüflinge den Kopf gekostet, mir bestimmt auch :(
    Mich regt das so auf.
    Personenschutz! eine frechheit son scheiss abzufragen! Ich weiss nicht wieviel Ihr darüber in der berufschule gesprochen habt, aber wir nicht wirklich!




  • Korrigiere mich eben!
    Die Zahlen sind vonn 2008! Bin von 2009 ausgegangen. Sehr dumm von mir

  • Zitat von qexco

    Was die Personenschutzgeschichte angeht stehen zumindest im Rahmenlehrplan 60h....


    http://www.ihk-ffo.de/res.php?id=803


    Im Rahmenlehrplan gem. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.05.2002 (Lernfeld 6) stehen keine 60 h zur "Personenschutzgeschichte", sondern 60 h zum Thema "Personen schützen".


    Wenn man sich die Beschreibung dieses Lernfeldes näher ansieht, wird man schnell erkennen, daß Personenschutz hier nur eine ganz untergeordnete Rolle spielt:


    Zielformulierung:
    Die Schülerinnen und Schüler machen sich kundig über Grundrechte von Personen. Sie beschreiben und beachten die Abgrenzung zu den Aufgaben der Polizei und Ordnungsbehörden sowie der Staatsanwaltschaft.
    Die Schülerinnen und Schüler erkennen und beurteilen Rechtsverstöße insbesondere im betrieblichen Aufgabenbereich. Sie bewerten Gefährdungssituationen rechtlich und reagieren darauf angemessen. Hierbei unterscheiden und beurteilen die Schülerinnen und Schüler die Wirkungsweise und das Gefährdungspotenzial von Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen sowie Reizgasen und leiten entsprechende Schutzmaßnahmen für sich und zu schützende Personen
    ab.
    Bei der Begleitung von gefährdeten Personen wenden die Schülerinnen und Schüler angemessene Verhaltensregeln zur Prävention, zur Abwehr von Gefahren und zum Selbstschutz an.
    Bei Gruppen, von denen Bedrohungen ausgehen können, schätzen die Schülerinnen und Schüler Gefährdungspotenziale ein und ergreifen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen.



    Als Inhalte sind dann genannt:


    Rechtsgrundlagen wie:
    Notrechte
    Eigentum und Besitz
    Selbsthilferechte
    Haftungsrechte


    Strafrechtliche Bezüge zu bewachungsrechtlichen Tätigkeiten des StGB wie:
    Garantenstellung
    Amtsanmaßung
    Nötigung
    Nichtanzeige geplanter Straftaten
    Hausfriedensbruch
    Freiheitsberaubung und Körperverletzung


    Grundlagen des Waffenrechts


    Personensicherung


    Eigensicherung



    Die Bundesländer haben dann teilweise diesen Musterlehrplan konkretisiert, leider ist dabei in den meisten Fällen noch weniger vom eigentlichen Personenschutz übriggeblieben. Als Beispiel hier der in Sachsen geltende Plan für das Lernfeld 6:


    Handlungsbereich 6 - Personen schützen
    Zeitrichtwert: 60 Ustd.


    Aufgaben von Sicherheitsdiensten und Abgrenzung zu Aufgaben von Polizei, Ordnungsbehörden und Staatsanwaltschaft
    Rechtliche Bezüge zur Tätigkeit von Sicherheitsdiensten (Übersicht)

    - Rechtsgrundlagen und ihre Rangfolge
    - Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Recht
    - Kurzübersicht zum StGB und dessen Handhabung
    - Unterscheidung zwischen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht


    Grundrechte von Personen
    - Übersicht über Grundrechte nach GG
    - Grundrechte aus dem privaten Recht (BGB)
    - Besitz und Eigentum
    - Rechte zum Schutz (Bezug zu LF 3, Klst. 1, Selbsthilfe des Besitzers)
    - Grundlagen des Deliktrechts mit Fallbeispielen


    Rechtliche Bewertung von Gefährdungssituationen an Beispielen
    - Körperverletzung
    - Raub in verschiedenen Formen mit Gefahr für Leib und Leben


    Ergreifen von Schutzmaßnahmen und deren rechtliche Zulässigkeit
    - Präventionsmaßnahmen im Personenschutz
    - Maßnahmen zu Gefahrenabwehr und Selbstschutzmaßnahmen
    - Notwehr
    - Notstand (Defensiv- und Aggressivnotstand)
    - Nothilfe
    - erlaubte Selbsthilfe


    Grundlagen des Waffenrechts
    - Begriff Waffen und Voraussetzung für deren Besitz
    - Unterscheidung von Waffenarten (Schuss-, Hieb-, Stichwaffen, Reizgase)
    - Bewertung des Gefährdungspotenzials


    Grundlagen der Strafbarkeit von Tätigkeiten bei Kompetenzüberschreitung von Sicherheitsdiensten
    - Garantenstellung (nach Vertrag, nach Gesetz)
    - Amtsanmaßung
    - Nötigung
    - Nichtanzeige geplanter Straftaten
    - Hausfriedensbruch (Schutz des Hausrechts, geschützte Räume, bloße Störungen des Hausrechts, Hausfriedensbruch)
    - Freiheitsberaubung und Körperverletzung
    - Beleidigung, Betrug, Urkundenfälschung


    HINWEIS: Kenntnisse in englischer Sprache werden in diesem Handlungsbereich im Umfang von 12 Unterrichtsstunden integrativ vermittelt.
    Berufsbezogene Inhalte können z. B. sein:
    - Informationen verstehen und weitergeben (Gefahrenmeldung, Hinweise zu Verhalten, Schutzmaßnahmen und ggf. zu Erste-Hilfe-Maßnahmen)
    - Sicherung einfacher relevanter Fachlexik (z. B. im Rahmen der vorläufigen Festnahme


    Hier hat man also auch noch 12 Stunden Englisch mit hineingepackt - bleiben noch 48 h für "Personen schützen". Aus den beschriebenen Ausbildungsinhalten kann ich nur mit Mühe den wirklichen "Personenschutz", also z.B. Gefährdungsstufen, Schutzstufen, Formationen im Personenschutz, Fahrtechnik, Zusammenarbeit, Verhalten bei Anschlägen usw. erkennen. Von der Problematik des möglichen Erkennens von Gefährdungen von Schutzpersonen, die eine sehr eingehende Beschäftigung mit der MAterie und eine vorangehende wirklich tiefschürfende Gefahrenanalyse nötig macht, finde ich auch nicht allzuviel.


    Wenn dann noch der Berufsschullehrer nicht vom Fach ist und noch dazu wenig Fantasie hat, wird zum tatsächlichen Personenschutz in diesem LErnfeld wenig vermittelt werden.


    Ähnlich sieht es in den Ausbildungsbetrieben aus. Der Personenschutz spielt trotz allen medialen Getöses doch nur eine völlig untergeordnete Rolle und ist auch vom Umsatz her (und das ist der entscheidende Punkt für einen Betrieb) unbedeutend.


    Laut der Statistik "Einsatzbereiche des Wachpersonals" des BWDS sind nur 1 % der Beschäftigten im Bereich City-Streife und Personenschutz eingesetzt. Personenschutz lohnt also nicht einmal eine eigene Rubrik in der Statistik.


    http://www.bdws.de/cms/index.p…d=57&limit=1&limitstart=6



    Der Marktanteil des Personenschutzes am Umsatz ist so gering, daß er in der Statistik überhaupt nicht erscheint. Nach Schätzung liegt er bei unter 0,5 %


    http://www.bdws.de/cms/index.p…d=57&limit=1&limitstart=5


    Unter diesen Gesichtspunkten finde ich persönlich die letzte Prüfung zum Thema "Schutz und Sicherheit" ziemlich daneben - ein Thema, das nur minimale Bedeutung hat, wurde hier zu einer völlig unzutreffenden Wertigkeit aufgeblasen.


  • ->Für das alles NUR 60 Unterrichtsstunden (a 45 min)?? Meiner Meinung nach kann dieser genannte umfangreiche und für den Beruf elementare Stoff niemals in lediglich 2 Schulwochen erlernt und vertieft werden!
    Und alles im sog. Selbststudium aufzuarbeiten ist ohne fachliche Anleitung/Hilfestellung sehr sehr schwer.
    Was sagen die Azubis dazu?


    Gruss
    -Zw-

  • Zitat von Zeitwesen


    Was sagen die Azubis dazu?
    Gruss
    -Zw-


    Ganz ehrlich?
    Die Unterrichtsinhalte, die in der Berufsschule vermittelt werden sind absolut oberflächlich und rudimentär.
    Wobei man der Berufsschule dabei aber keinen Vorwurf machen kann:
    Wir haben z.B. nur einmal in der Woche Schule, was z.B. bedeutet nur 2 Stunden a 45 Min. Unterricht zu haben.
    Leider sind die meisten Schüler noch absolut lernfaul und träge. Nach einer Woche muss meist alles wiederholt werden, weil alles vergessen wurde.
    Das hält den Lernerfolg natürlich in engen Grenzen.


    Ich kann nur für mich sprechen, aber der Berufsschulunterricht ist frusttriend.

  • Zitat von Nemere

    Unter diesen Gesichtspunkten finde ich persönlich die letzte Prüfung zum Thema "Schutz und Sicherheit" ziemlich daneben - ein Thema, das nur minimale Bedeutung hat, wurde hier zu einer völlig unzutreffenden Wertigkeit aufgeblasen.


    Das finde ich allerdings auch. Problem: Was hilfts...?

  • Wieso daneben ? Personenschutz ist einmal die Person zu schützen und seine Familie und das Objekt wo er lebt oder arbeitet. Wenn man es mal auseinander setz ist es doch Begleitschutz und Objektschutz, dies kommt im Sicherheitsdienst doch viel vor.

    Erfahrung und Wissen zählt um die Dienstleistung sinnvoll umzusetzen.

  • also ich muss zwar sagen das diese 60h etwas knapp angesetzt sind, dennoch muss der Azubi seiner Pflicht nachkommen und auch lernen ;) ich hatte auch meine Probleme mit Schutz und Sicherheit weil ich den Personenschutz als solches weder schulisch noch im betrieb hatte dennoch ist in der Prüfung z.T. nur ogisches denken erforderlich gewesen. Also ich hab trotz des Personenschutzes bestanden :D

  • Zitat von biofear

    also ich muss zwar sagen das diese 60h etwas knapp angesetzt sind, dennoch muss der Azubi seiner Pflicht nachkommen und auch lernen ;) ich hatte auch meine Probleme mit Schutz und Sicherheit weil ich den Personenschutz als solches weder schulisch noch im betrieb hatte dennoch ist in der Prüfung z.T. nur ogisches denken erforderlich gewesen. Also ich hab trotz des Personenschutzes bestanden :D


    Die Ergebnisse gibt es doch offiziell noch garnicht :D


    lg


    Coke

  • Ich habe keine Ahnung wie die Fragen gestellt waren aber eine Thematik die nur ein kleiner Personenkreis ausübt anscheinend zum Hauptthema zu machen erscheint mir wenig fair. Aber was ist schon fair?

  • Zitat von qexco

    Ich habe keine Ahnung wie die Fragen gestellt waren aber eine Thematik die nur ein kleiner Personenkreis ausübt anscheinend zum Hauptthema zu machen erscheint mir wenig fair. Aber was ist schon fair?


    Fair fand ich es auch nicht, aber man muss eben auch bedenken das ein gewisser Standart erreicht werden möchte und wenn wir mal ehrlich sind arbeiten Azubis zu 95% regelmäßig im Objektschutz, wenn man die Prüfung fair aufbauen möchte müsste man das Thema Objekt - und Werkschutz in jeder Prüfung nehmen. Das dies nicht geht und auch nicht Sinn der Ausbildung ist versteht sich denke ich von selber. Beim Thema Personenschutz haben 90% der Azubis unteranderem auch ich rumgeschrien, allerdings würden sich die Prozente bei den Themen Revier, NSL, Geld und Wert nicht sonderlich nach unten korregieren da auch in diesem Bereich nicht viele Azubis eingesetzt werden.


    lg


    Coke

  • Die Durchfallquote ist wirklich enorm. Die Anforderungen sind auch wirklich hoch und zwischen betrieblicher und schulischer Ausbildung liegen meist Welten, sodass sich das theoretische Wissen nicht festsetzt.
    Habe meine Prüfung am 30.06. mit 59 Punkten bestanden (schriftlich 68, Fachgespräch 50) und habe einen Berufsschulschnitt von 1,9. Die Aufgabenstellungen speziell in SuS weichen vom Unterricht und den Klausuren ab, man muss and Aufgaben viel mehr als "Einsatzleiter" bzw. Berater rangehen und wenn man praktisch nur als Revierfahrer und im Objektschutz eingesetzt wird, wird es dann haarig. Das ist eindeutig wieder das Problem mit den Azubis als billige Arbeitskräfte, wenn man davon ausgeht die Berufsschule reiche aus für die Prüfung. Es ist eben eine Ausbildung für die Führungsebene und nicht zu verwechseln mit der Werkschutzfachkraft.

  • Okay. Jetzt darf ich mal ne große Klappe haben, jetzt habe ich es schliesslich geschafft :D
    Ich habe es mir wirklich viel schwieriger vorgestellt vorallem S&S. Gelernt habe ich jetzt nicht wirklich viel und es trotzdem noch mit der 3 geschafft.
    Aber es ist ja normal das man vorher die Hosen voll hat und Angst hat zuversagen!

  • Zitat von EDDG

    Es ist eben eine Ausbildung für die Führungsebene und nicht zu verwechseln mit der Werkschutzfachkraft.


    Immer wieder der gleiche Rotz... langsam nervts.


    Wenn die Fachkraft ne Ausbildung für die Führungsebene sein soll, was soll dann der Meister machen?
    Wer Objektleitung als Führungsebene ansieht, ok. Sei ihm gegönnt. Kann man als eine Stufe höher als Wachjupp Müller ansehen, vielleicht als unterste Stufe der Führungsebene, aber mehr nicht.


    Fachkraft = Facharbeiter (industrielle Berufe), Geselle (handwerkliche Berufe), Gehilfe (kaufmännische Berufe, zumindest früher). Nicht mehr, aber auch nicht weniger.


    Und weils so schön ist: Die Werkschutzfachkraft wird schon seit einigen Jahren nicht mehr ausgebildet, als Nachfolge gibt es seither die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft.
    Tja, und was soll man da sagen? Schaut man den fachspezifischen Teil der Ausbildung eben dieser GSSK an, dann hat man hier weitgehend die identische Ausbildung der Fachkraft.
    Nicht zu verwechseln? Äh, ja. Träum weiter.


    Was gibts denn noch so besonderes, was die GSSK so nicht in ihrer Ausbildung hat? Ach, richtig. Betriebswirtschaft und Allgemeinbildung.
    Die betriebswirtschaftlichen Teile der Berufsausbildung reissen gerade mal das Thema an, jeder Absolvent einer rein kaufmännischen Ausbildung steckt euch da mehr als dreimal in die Tasche, und das bisschen allgemeinbildende Fächer ist auch nicht wirklich der Rede wert...

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • @ Guardian


    Das viele dieser Ansicht sind mit der Führungsebene liegt doch an der Branche, ich habe bisher noch kein Unternehmen kennegelernt welches dies vor Antritt der Ausbildung nicht großspurig behauptet.


    lg


    Coke

  • Guardian, das würde ich so unterschreiben....


    Ich kenne keinen "Lehrberuf" (und nix anderes ist die FSS) die direkt Führungskräfte ausbildet ohne mindestens direkt danach wieder in die Weiterbildung zu investieren (zB Einzelhandelskaufmann bei Aldi + Volontärzeit (1-3 Jahre) mit dem Ziel der Filial bzw Bezirksleitung) ähnliches Prinzip auch in der Wirtschaft bei Studiensabsolventen...


    Der GSSK schöpft aus seiner vorherigen beruflichen Erfahrung (sollte er zumindest,auch ausserhalb der Sicherheit) der FSS muss diese Erfahrungen erst machen.


    Soll nicht heissen das einige "Frischlinge" nicht einen alten Hasen in die Tasche stecken, wie überall woanders auch mal ;)

  • Ist das nicht schön als Fachkraft in die Führungsebene zu kommen, aber man muß bedenken mit der 80 Stundigen Unterweisung der IHK oder der Sachundeprüfung kann ich mich selbstständig machen und somit ist man im Topmanagement im Unternehmen drin. Ich finde das einfach nur Klasse.

    Erfahrung und Wissen zählt um die Dienstleistung sinnvoll umzusetzen.

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