Selbstständig trotz Vorstrafen und Bewährung ???

  • Hallo
    ich hab mal eine Frage an euch. Ich habe vor mich demnächst selbstständig zu machen ( hatte noch keinen Ärger mit der Polizei ).
    Ein Türsteherkollege hat dieselbe Idee ist aber schon Vorbestraft und hat eine Bewährungsstrafe am laufen. Habe vor ein paar Tagen mit ihm darüber geredet und er hat mir erklärt ( ist Hauptberuflich Arbeitslos ) das das Arbeitsamt ihn jetzt fördert mit 1500€ Überbrückungsgeld und mit einem Existensgründungsseminar. Laut Arbeitsamt spricht also nichts dagegen. Er strebt an Veranstaltungen/ Discos zu bewachen. Er wäre also ein sehr großer Konkurrent für mich und könnte mir viele Aufträge wegschnappen. Werde vielleicht die Selbstständigkeit dann nicht wagen, weil er viele Leute schwarz beschäftigen würde. Mit diesen Preisen werde ich dann nicht mehr konkurrieren können.


    Meine Frage an euch. Kann man sich wirklich selbstständig machen mit Vorstrafen und Bewährung ???


    gruß
    shark

  • Nicht, wenn er die Ausübung der Tätigkeit so durchführt, wie es vorgeschrieben ist und er auch über eine Erlaubnis verfügt, die er unbedingt braucht.


    Sollte er es trotzdem tun, würde ich ihn mal bei den Behörden melden.


    Und Du solltest dich erstmal ernsthaft mit der Materie auseinandersetzen, denn ich befürchte, ohne notwendiges Wissen, sitzt du/man schneller wieder auf der Wartebank beim Arbeitsamt, als man es erwartet...


    So wie es sich ließt, hast Du dieses Wissen nicht...

  • Er wird mit seinen Vorstrafen kein Sicherheitsgewerbe angemeldet bekommen. Falls doch solltest Du ihn umgehend melden, weniger wegen seinen Vorstrafen aber auf jeden Fall wenn er Personal schwarz beschäftigt. Denn solche Leute dumpen die Preise noch weiter in den Keller.

  • Das ist ziemlich identisch mit dem, was ich schrieb...


    Ich finde es momentan ziemlich eigenartig, dass die AfA diese "Existenzgründung" bezuschusst. Auch die AfA macht sich vorher schlau und buttert nicht sinnlos in ein zum scheitern verurteiltes Gründungsprogramm.


    Aber war wieder mal ein Beispiel für die Kategorie, die uns allen das Leben schwer macht. Wollen wir hoffen, dass da was passiert und für den "Kollegen" schnell der Feierabend eingeläutet wird.


  • Ich finde das schon nicht mehr eigenartig sondern einfach nur noch unglaublich das die Geld raushauen ohne sich mal richtig zu informieren bei den zuständigen Behörden für die Vergabe der Genehmigung.


    Ausserdem ist es doch Wahnsinn jemanden zu ermuntern in diesen Zeiten ein Sicherheitsgewerbe anzumelden...!?!? Die Preise sind im Keller und für Firmen die jetzt frisch anfangen gibt es eh nichts zu holen.

  • Mich würde schon schwer wundern wenn ein Vorbestrafter eine Zulassung bekommt. Wofür muss ich den sonst ein Polizeiliches Führungszeugnis beantragen :?:

  • Hallo,


    Der Gesetzgeber läßt "zuviele" Lücken (aus "ureigenem Interesse",denn sonst könnte man z.B. alle Messestandorte oder die Fußballstadien in D nämlich "Dicht" machen...)


    Und die "ARGE" (Arbeitsgemeinschaft Bundesanstalt für Arbeit und Sozialämter) haben auch nur Interesse daran, "Ihre Arbeitslosenstatistik"
    zu bereinigen....sprich jeder Existenzgründer ist ein Arbeitsloser weniger....
    Das heißt jetzt nicht,das der einzelne Arbeitsvermittler nicht versucht,dem
    Arbeitslosen zu helfen,nur ist dieser halt an seine Weisungen von "oben" (und vor allem an die Mittelzuteilung) gebunden.


    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Selbst wenn es so ist, dass XY als Existenzgründer bezuschußt wird, gibt es noch die Hürde mit der Erlaubnis. Wenn ich mich nicht irre, muß man dem Träger ein Konzept vorlegen.


    Und der Leistungsträger hat meiner Meinung nach zu prüfen, ob sämtliche Voraussetzungen erfüllt werden.
    Dieses kann hier wohl kaum der Fall sein. Und dann wird ein Überbrückungsgeld i.H.v. € 1500,- und ein Existenzgründungsseminar gezahlt?


    Ich hab nie was mit irgendwelchen Hilfen etc. zu tun gehabt und kenne mich da nicht aus. Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass es so funktioniert...

  • Hallo Stinkefuchs,



    die ARGE (oder besser der Politische Wille von "oben" )
    bezuschussen selbst "sinnlose" Vorhaben.............
    Hauptsache die Statistik stimmt.............*grummel*......
    Es werden Leute ohne Deutsch-und PC-Kenntnisse "in die Selbstständigkeit"
    geschickt,wo von vorneherein feststeht,daß das nicht "klappt".......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Macht ja nix. Uns tut es nicht weh und macht mich persönlich auch nicht wütend.
    Ich freue mich zumindest, dass ich erleben darf, wo das Geld hingegangen ist, dass der Staat monatlich von uns überwiesen bekommt...
    Boah, is mir schlecht.


    Wenn shark noch mitliest: Du kannst mir gerne mal ne PN schicken. Ich bin jetzt gerade in der Laune, bei dem Leistungsträger anzurufen und ihm den Hahn abzudrehen. Kannst mir auch (völlig anonym) seine Daten per PN schicken... :evil:

  • Zitat von shark_

    Hallo


    Meine Frage an euch. Kann man sich wirklich selbstständig machen mit Vorstrafen und Bewährung ???


    gruß
    shark


    Kann es sein, daß dieser jenige Dir einen Bären aufgebunden hat.
    Sebst wenn das Arbeitsamt einen Zuschuß gewähren würde, so müßte doch die Erlaubnisbehörde die Bewachungserlaubnis versagen.
    Mir fällt auch kein Delikt ein, weshalb man eine Bewachungserlaubnis trotz Vorstrafe bekommen sollte.

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • Hm, hab das nicht so wirklich durchdacht jetzt, aber soweit ich weiss, wird das Überbrückungsgeld üblicherweise in Höhe des zu erwartenden/beziehenden Arbeitslosengeldes gewährt, so es denn gewährt wird.
    Sollte er also 1500 Teuro Überbrückungdgeld kriegen, müsste er vorher irgendwo mit 2200 € netto angemeldet gewesen sein.
    Mir fällt es schwer, solcherlei für den anscheinend idealtypisch geschilderten Türsteher zu glauben.
    Kurz, ich glaub da gar nix von.
    Just my 2 cents. ;)


    Gruß
    BigBlock

    Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes.

  • Stinkefuchs hat geschrieben:

    Zitat

    Und Du solltest dich erstmal ernsthaft mit der Materie auseinandersetzen, denn ich befürchte, ohne notwendiges Wissen, sitzt du/man schneller wieder auf der Wartebank beim Arbeitsamt, als man es erwartet...


    So wie es sich ließt, hast Du dieses Wissen nicht...


    Da hast du recht. Deswegen bin ich ja da um mein Wissen zu erweitern. Ich stehe in einem festen Arbeitsverhältnis und würde es eh erstmal nur Nebengewerblich versuchen. Natürlich erst dann wenn ich das notwendige Wissen habe.


    Zu meinem Kollegen:


    Er hat vor ein paar Tagen ein 2-wöchigen Existensgründungskurs bei der IHK gemacht ( Arbeitsamt hat bezahlt ).
    Sein Arbeitsamt - Berater hat ihm gesagt das er wenn er sich jetzt selbstständig macht 6 Monate 1500 € netto pro Monat als Überbrückungsgeld bekommt. Daraufhin muss er gefragt haben wegen Vorstrafen, Bewährung. Der Berater machte ein paar Telefonate und sagte das das kein Problem ist !


    Ich kenne Ihn jetzt schon ziemlich lange und kann behaupten das er mir kein Scheiss erzählt.


    Bei neuen Informationen werde ich wieder posten


    gruß
    shark

  • Hallo,


    schreibe mal ein paar Sätze zu der Möglichkeit, sich mithilfe der Arbeitsagentur oder ARGE selbstständig zu machen. Dies deshalb, da hier wohl einiges nicht bekannt ist. So wie ich es hier erleutere, so sollte der Rahmen in etwa aussehen. Bin aber nicht vom Arbeitsamt (bzw. Agentur).
    Für genaue Infos natürlich auf den entsprechenden Ämtern nachfragen.


    Grundlage ist immer ein Businessplan (tolles Wort, oder?). Ohne diesen Plan läuft heute nichts mehr (bzw. sollte es so sein).


    Die Tragfähigkeit wird allerdings nicht von der zahlenden Behörde (also z.B. Arbeitsagentur) "bestätigt". Hier kommen externe Fachleute (die sie hoffentlich sind) ins Spiel. Kann die IHK sein, besser aber eine Unternehmensberatung.


    Und diese Leute schauen normalerweise ganz genau hin, da sie ja mit ihrem Stempel die Sache eventuell ermöglichen. Ein Businessplan im Bereich der privaten Sicherheit bekommt schnell 15 bis 20 DIN A 4 Seiten, mit allem drum und dran.


    Das hier allerdings ein Überbrückungsgeld in Aussicht gestellt wird, wo der Betroffene, so wie ich es hier lese, als Doorman arbeiten will, finde ich recht ungewöhnlich. Dürfte in den meisten Ämtern nicht mehr durchgehen (Vermutung).


    Was die 1500 Euro betrifft, hier hat BigBlock recht, allerdings muss man etwas davon abziehen, schätze mal ca. 300 Euro, die werden auf den Arbeitslosensatz aufgeschlagen, für Krankenversicherung. Bleiben also etwa 1200 Euro, nichts desto trotz muss er vorher an die 2000 Euro netto gehabt haben.


    mfg

  • Hallo 02/05,



    na Gott erhalte dir deine Gutgläubigkeit.........*smile*......


    Wenn der sogenannte "Existenz-Gründerplan" (so heißt der nämlich richtig) nur von den Industrie-und Handelskammern geprüft werden dürfte,wäre das
    noch Okay.Denn die IHK vor Ort "kennt" die Marktsituation und auch die
    diversen "Fallstricke" am besten....und vor allem,die IHKèn sind nicht
    unbedingt auf das "Beratungshonorar" (Gutschein von der ARGE) angewiesen......ganz im Gegensatz zu den "privaten" Beratern....


    Im Zuge der Reform des Arbeitsamtes haben sich nämlich ziemliche
    "Mafiöse" Strukturen rund um den "Goldesel" Arbeitsamt aufgetan.....
    Als Beispiel möchte ich nur den Verein "Sozialarbeit.com e.V." nennen.....
    Eine merkwürdig hohe Zahl von ehemligen Behördenangestellten des Bundes und des Landes Berlin tummeln sich hier.....unter anderen auch als
    "Sub",sprich Berater.....von diesen Beratern werden Konzepte gutgeheißen,die jede IHK "abschmettern" würde.....
    (naja die IHK braucht ja auch das Beratunsghonorar nicht wirklich...diese
    "Berater" schon......und Folgeaufträge von den ARGE`n sind ja nur bei
    "positiver" Auskunft zu erwarten....sprich,die ARGE will ja "weniger"
    Arbeitslose in ihrer Statistik...........)



    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Hallo Frank,


    möchte und kann dir dort nicht wiedersprechen.
    Doch auch bei einer IHK muss nicht alles so laufen, wie es eigentlich sein sollte (diese Erfahrung liegt allerdings schon gute 6 Jahre zurück). Und soll auch keine Pauschalisierung von mir sein.


    Hier ist es nun oftmals so, das private (z.B. Unternehmensberatungen) mit der IHK Hand in Hand arbeiten. Denke, kein schlechter Weg dabei.


    Das die IHK`s alle Marktsituationen kennen, dies halte ich für fragwürdig.


    Noch was zu den Arbeitsagenturen. Ein Bekannter ist in einer solchen Entscheider, dort wird kein Vorhaben im Bereich der privaten Sicherheit (also Seitens des Arbeitslosen) mehr gefördert. Egal, welche "Idee" der Betroffene eben hat. In der nächsten Agentur kann dies natürlich wieder ganz anders aussehen.


    Lebe geht weider


    02/05

  • Ich gehe mittlerweile auch davon aus, dass shark von seinem Bekannten etwas auf den Arm genommen wurde.
    Abgesehen davon, dass eine Existenzgründung der ARGE für den
    Bereich priv. Sicherheit nicht mehr bezuschusst wird (DANKE!!!), ist eine Bewachungserlaubnis für shark´s Bekannten so unnerreichbar wie nichts a
    Anderes.
    Von der mangelnden Zuverlässigkeit angefangen und weitergehend mit den fehlenden finanziellen Mitteln... Wäre da Geld, würde er keine Leistungen der ARGE erhalten...


    Somit dürfte es sich erledigt haben.

  • Also zumindest bei nicht Selbständigen ist teilweise auch eine Beschäftigung mit Vorstrafe möglich. Es kommt jedoch auf die Vorstrafe an.


    Handelt es sich zum Beispiel um ein Delikt das mit Geld zu tun hat, dann drückt die Behörde da auch schon mal ein Auge zu...


    Wie das bei Selbständigen ist weiss ich nicht.

    Die Kunst der Personalführung besteht darin,
    die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen,
    dass diese die dabei entstehende Reibungshitze
    als Nestwärme empfinden.

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