Hallo zusammen,
folgender fiktiver Fall:
A arbeitet bei einem Sicherheitsdienst und wird auf einem großem Festival eingesetzt. In der Nacht muss A mit Kollege B einen Gast vom Campingplatz raus bringen. Gast reißt sich los und verletzt sich schwer (mehrfacher Kieferbruch).
A und B werden wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt.
Bei A wird das Verfahren nach §153a mit Geldauflage (2500€) eingestellt.
Bei B wird das Verfahren auch eingestellt nach ??§154 um diesen wegen anderer Delikte noch belangen zu können. Dieser bekommt eine Gesamtstrafe von einem Jahr auf Bewährung.
Nun möchte die Krankenkasse die Behandlungskosten nur von A bezahlt bekommen (Frist 13 Tagen).
Muss A bei der Einstellung diese Kosten tragen? Ist ein Sicherheitsdienst nicht versichert gegen solche Fälle ??
Was kann A unternehmen das er diese kosten nicht tragen muss.
Hoffe Ihr könnt helfen.
Tom