Es geht um das Tragen von CS-Gas und Pfefferspray in den genannten Einrichtungen.
Zur Definition einer öffentlichen Veranstaltung habe ich das hier gefunden:
''Eine Öffentliche Veranstaltung ist jede Veranstaltung bei der es sich um ein planmäßig zeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag heraus gehobenes Ereignis handelt, zu welchem Jedermann Zutritt hat, somit der Besucherkreis nicht eingeschränkt ist.''
Meine Auffassung ist jetzt, dass eine Behörde zwar aufgrund der Öffnungszeiten planmäßig zeitlich eingegrenzt ist, aber kein aus dem Alltag heraus gehobenes Ereignis darstellt.