Eure Einschätzung zur Pfefferpistole und Dienstabzeichen

  • Wollte mal Fragen wie das mit der Pfefferpistole aussieht? Ist sowas legal? Die Firma vergibt auch Dienstabzeichen, wie siehts damit aus? Frage mich welcher Dienstgrad? Es heisst zwar auch Dienstkleidung und Dienstausweis, aber Dienstabzeichen kenne ich nur bei anderen Institutionen.


  • Peter S.

    Hat das Thema freigeschaltet
  • Wollte mal Fragen wie das mit der Pfefferpistole aussieht? Ist sowas legal?

    Grundsätzlich: Ja.


    Zumindest wenn die Antwort ist, dass man das Ganze als Tierabwehrgerät mit sich führt. Ob das hier so wäre, wage ich ein wenig zu bezweifeln.


    Die Firma vergibt auch Dienstabzeichen, wie siehts damit aus?

    Wie eine Firma ihre interne (Personal-)Struktur aufbaut, ist letztenendes ihr überlassen.

    Ob man im Zivilen (steht ja extra im Firmennamen) Dienstgrade benötigt, lasse ich einfach mal offen. Das sollte genügend Wertung meinerseits beinhalten.


    Frage mich welcher Dienstgrad?

    Phantasiedienstgrade? So wie die Bude wirkt, eher von Mannschaftsdienstgraden der Bundeswehr gegründet und besetzt...



    aber Dienstabzeichen kenne ich nur bei anderen Institutionen.

    Und das ist auch die Grenze: Dienstbekleidung (und damit letztlich auch Dienstgradabzeichen) von Sicherheitsmitarbeitern muss sich deutlich von den Uniformen der behördlichen Vollzugsorgane unterscheiden.


    Ist das hier gegeben? IMHO wohl schon.


    Ist die von dieser Firma eingesetzte Dienstbekleidung und dienstliche Ausrüstung sinnvoll und zweckmäßig: Eher so naja bis eher nicht.

    Ist die Aussenwirkung zweckmäßig? Eher so naja.


    Wirkt die Aussendarstellung professionell? Eher nicht.


    Aber jeder, wie er mag. Im Zweifelsfall wird das eine der vielen Eintagsfliegen, die in dieser Branche für ein paar Jahre auftauchen, anfangs ein wenig trommeln und dann wieder still und leise verschwinden.

    Wenn ich was von "Partnernetzwerk" lese, kann ich mir schon vorstellen, in welche Richtung das geht.

  • Wollte mal Fragen wie das mit der Pfefferpistole aussieht? Ist sowas legal? Die Firma vergibt auch Dienstabzeichen, wie siehts damit aus? Frage mich welcher Dienstgrad? Es heisst zwar auch Dienstkleidung und Dienstausweis, aber Dienstabzeichen kenne ich nur bei anderen Institutionen.

    Wie @ Peter S. schon richtig schreibt im engen gesetzlichen Rahmen kann so eine Pfefferpistole zulässig sein als Tierabwehr. Kommt dann natürlich aber auch darauf an wo man die führen möchte.


    Was die Abzeichen angeht das gleiche solange es nicht den Anschein von Offiziellen Hoheitsabzeichen oder Dienstmarken von offiziellen Stellen erweckt kann das durchgehen.


    Ob man als SMA unbedingt so rumlaufen will muss jeder für sich selber entscheiden. Auf mich persönlich wirkt sowas immer wie gewollt aber doch nicht gekonnt. Meistens arbeiten bei solchen Firmen dann genau die SMA die eben auch kein "normaler" Sicherheitsdienst haben will. Sind das doch dann oftmals so Möchtegern Rambos die meinen das viel Ausrüstung alles andere ersetzen kann.


    Die Überlebenszeit solcher Firmen ist auch meist kürzer als die Haltbarkeit der Pfefferladungen ;)

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Die schwarzen Sherrifs sind wieder da.

    Mit dem gleichen Firmenkürzel, ähnlicher Dienstkleidung und Firmenphilosophie.


    Ich finde es iwie schon ansprechend, die professionelle Ausrüstung und das Auftreten. Die müssen bestimmt nicht ihre Schuhe selber kaufen...

    Den Grad der Ausrüstung erkennt man an den Taschen, es hätte auch billiges Miltec sein können, aber sie nehmen Tasmanian Tiger. Das ist schon eine Aussage.

    Es gibt halt einen Unterschied zwischen Schutz und Sicherheit und Kunden wollen selten auch mal Schutz einkaufen.

    Die gesellschaftlichen Zustände werden bekanntlich nicht besser und die Pol springt nicht aus dem Handy, leidet unter Personalproblemen und Stellenabbau, grad im ländlichen.


    Find solches schneidiges Auftreten besser, als die wilden Horden aus Mordor, die nicht tagestauglich sind und ihr geistiges Limit mit der Bewachung eines Notausgangs erreicht haben und sich SiDi nennen.


    Ich persönlich glaube, die Black Sherrifs waren ihrer Zeit krass voraus.

    Heute läuft die Münchner Ubahnstreife mit Revolver und Polbegleitung.

    Früher hatten sie nix von beiden und haben dennoch für vergleichbare Zustände gesorgt.

    Ja klar Gewaltmonopol und so. Aber wir haben ja eh nur ein relatives Gewaltmonopol.


    Kurzum, ich bin Fan.

    Ob sie am Markt bestehen werden, wird man sehen.

    Die Prozession am Ende mit ihren schicken Gelblichtern hätte man sich aber auch sparen können.


    Und eins möchte ich noch loswerden.

    Wenn der Kunde eher ein zurückhaltendes Auftreten wünscht, wird der tolle taktische Gürtel (eigentlich ja ne Koppel), abgelegt und gut is.

    Mir ist keine Firma bekannt die ihre SMA mit so hochwertiger Ausrüstung ausstattet.


    Edit:

    Klar ist das auch Blenderei und Aufschneiderei, allein das Training am Einsatzmittel JetProtector kostet 40 Euro nur für die Kartuschen.

    Für ein Promo-Video ganz nett aber im Alltag sehe ich keinen Bestand.

    Wenn der ZSD einen Großauftrag in der Öffentlichkeit gewinnen sollte, wird die Presse sich drauf stürzen und Einfluß nehmen.

    Sagen wir, die ZSD Idee ist ein netter Traum, der aber letztendlich an der Realität scheitern könnte/wird.

  • Anfangs dachte ich, OMG was ist das denn?
    Aber ZSD scheint mir zumindest, keine so schlechte Firma zu sein.

    Für bestimmte Veranstaltungen, kann das durchaus eine Wirkung haben.


    Für den Großteil, wird schwer.
    Sehe da auch Probleme in der Offendlichkeit.
    Da wird schnell mal die Polizei gerufen, wenn sich Mitbürger bedroht fühlen, wenn Menschen so rum laufen.

    Stellt euch einfach mal vor; eine Gruppe von x Persone, läuft auf euch zu.
    Und die sind nicht von einer Sicherheitsfirma.
    Tragen darf das ja jeder.


    Die Zukunft wird zeigen, was daraus wird.

  • Bei OMG was ist das den hätte es auch bleiben können zumindest bei mir ist das so, Denn mal ernsthaft was soll das. Peter S hat schon vieles richtig gesagt und ich will da nur mal ein paar Punkte ergänzen.


    Denn wie schon einige hier festgestellt haben sehe auch ihr ihr etliche rechtliche Probleme.


    Fangen wir mal bei der Dienstkleidung an die für mich einen deutlichen Uniformcharakter hat. Und wenn man nur mal kurz in die Bewachungsverordnung unter §19 guckt steht da sinngemäß das die Dienstkleidung keinesfalls mit staatlichen Uniformen verwechselt werden darf.
    Da sehe ich schon 2 Probleme zum einen ist die Dienstkleidung der bayrischen Polizei mittlerweile ebenfalls schwarz und Polizisten tragen auf den Schultern Dienstgradabzeichen. Nun kann einen Firma ja gerne ihrer Fantasie freien lauf lassen und sich selber welche ausdenken, aber seine Mitarbeiter dann entsprechend an den selben Stellen damit zu Kennzeichen halte ich für höchst problematisch. Denn das führt beim Laien zu Irritation und schnell zu Verwechslungen. Zumal ich hier schnell die Gefahr einer Amtsanmaßung da durch Verwechslungsgefahr ein Handeln verlangt wird wozu man nicht berechtigt ist.


    Ein weiteres Problem sehe ich in der Pfefferspraypistole. Klar als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist die Nutzung in einer Notwehrsituation erlaubt. Aber warum dann bitte eine Pistole und nicht eine Dose. Denn im Grunde ist das tragen von Schreckschuss bzw. Reizstoffsprühpistolen VERBOTEN! Ergibt sich aus §19 der DGUV 23 das alleine sollte schon reichen, allerdings weis ich nicht ob es Bayern eine andere DGUV 23 gibt die den Teil einfach mal nicht enthält. Denn mich würde brennend interessieren wie man dafür eine Trageerlaubnis erreicht.


    Nein auf mich wirkt das ganze das man wissentlich und mit Vorsatz durch das Erscheinungsbild eine Verwechslung mit der örtlichen Polizei will. Und mit kann keiner erzählen das das in der Fima keiner weiß. Guckt man sich die Webseite an kommt es einem bei einigen auf der Seite erwähnten Personen vor als wäre das ein Hobbyverein der mal aus Langeweile eine Sicherheitsfirma gegründet hat, aber da wird auch jemand vom VdS genannt und spätestens bei dem sollten sämtliche Alarmglocken läuten was da alles für Probleme auf einen zurollen können.


    Interessant ist auch das unter der angegebenen Adresse nicht der ZSD zu finden ist sondern der Verband zur Bekämpfung der Kriminalität e.V. Dieser Verband hat sich auf den Schutz von Villen spezialisiert. Die passen also nur auf die Reichen und Wichtigen auf. Beide Unternehmen haben die selben Gesellschafter.

    hier hat jemand eine Firma ganz nach amerikanischem Vorbild hochgezogen in dem Private Sicherheitsdienste auf geschlossene Villenparks aufpassen.

  • Danke für die vielen antworten. Ich sehe das ganz ähnlich wie Sherrif und Peter S. Die "Pistole" und die "Dienstabzeichen" haben eine komische Wirkung und ich sehe das auch stark im Graubereich. Die Uniformierung was von der Stars Wars Truppe auf dem Todesstern.

  • Mit der Pfefferpistole hat Sherrif definitiv einen Punkt, ist das Führen von SRS Waffen immer verboten bei Bewachungstätigkeiten. Der JPX ist genau das.


    Jetzt muss man aber auch wissen, dass die Black Sherrifs in einer Zeit gegründet wurden, als die Pol noch in grün gewandet war und schon immer in dieser Dienstkleidung Dienst verrichtet haben.

    Es ist also nix neues und das Gewerbeamt hätte Zeit genug gehabt darauf einzuwirken.


    Man muss schon wahrnehmungsgetrübt sein, will man hier einen Polizeibeamten erkennen...

  • Kommt dann natürlich aber auch darauf an wo man die führen möchte.

    Da kommt es - im Prinzip - tatsächlich nicht darauf an.


    Es handelt sich hier um keine Waffe i.S.d. WaffG und der JPX unterliegt daher auch nicht den dortigen Regularien, vorausgesetzt, er ist korrekt als Tierabwehrgerät gekennzeichnet.


    Einzig - und da kommt es dann auf die konkrete individuelle Formulierung an - lokale Waffenverbotszonen könnten(!) problematisch werden, wenn diese nicht nur Waffen sondern auch "waffenähnliche Gegenstände" umfassen und z.B. Tierabwehrgeräte in der dazugehörigen Verordnung explizit aufgeführt sind. Da es sich hierbei wie gesagt aber rechtlich nicht um Waffen handelt, wäre es eine interessante Übung, ein solches Waffenverbot mal gerichtlich überprüfen zu lassen.


    die professionelle Ausrüstung

    Es tut mir leid, aber die Ausrüstung ist aus meiner Sicht (und ich beschäftige mich seit 20 Jahren beruflich damit) nicht professionell.


    Ja, da stimme ich Dir zu, die Einzelkomponenten haben teilweise eine gute Qualität und z.B. die Taschenlampe finde ich tatsächlich gut ausgewählt, aber die Ausrüstung in ihrer Gesamtheit erfüllt eher Husky's "gewollt und nicht gekonnt".


    Fangen wir mal bei der Dienstkleidung an die für mich einen deutlichen Uniformcharakter hat.

    Was ja per se erstmal nicht verboten ist.


    steht da sinngemäß das die Dienstkleidung keinesfalls mit staatlichen Uniformen verwechselt werden darf.
    Da sehe ich schon 2 Probleme zum einen ist die Dienstkleidung der bayrischen Polizei mittlerweile ebenfalls schwarz und Polizisten tragen auf den Schultern Dienstgradabzeichen.

    Also ich sehe da keine echte Verwechslungsgefahr.


    Dass da natürlich trotzdem eine gewisse Reaktion und Einkategorisierung beim Gegenüber erzeugt werden soll, sehe ich aber auch so. Und ich stimme Dir in der Einschätzung zu, dass das den Verantwortlichen vermutlich sehr klar bewusst ist.


    Ob das allerdings immer so klappt wie erhofft, wage ich zu bezweifeln. Ich habe schon in Gegenden gearbeitet, da würde ein Sicherheitsmitarbeiter der so rumläuft im optimalen Fall ausgelacht werden, und im nicht so optimalen Fall so lange bis zum gehtnichtmehr provoziert werden, bis er einen Fehler macht.


    Ein weiteres Problem sehe ich in der Pfefferspraypistole. Klar als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist die Nutzung in einer Notwehrsituation erlaubt. [...] Denn im Grunde ist das tragen von Schreckschuss bzw. Reizstoffsprühpistolen VERBOTEN! Ergibt sich aus §19 der DGUV 23 das alleine sollte schon reichen, allerdings weis ich nicht ob es Bayern eine andere DGUV 23 gibt die den Teil einfach mal nicht enthält.

    Die DGUV Vorschrift 23 ist eine bundesweit einheitlich gültige Unfallverhütungsvorschrift, die gilt in Bayern genauso wie in Hamburg.


    Aber zur Korrektur: Der Begriff "Reizstoffsprühpistolen" taucht in der DGUV V23 nicht auf.


    Und ein JPX Jet Protector ist weder eine "Schreck-Schusswaffe" noch eine "Gas-Schusswaffe" im Sinne der DGUV V23 noch im Sinne des Waffengesetzes. Er ist gar keine Schusswaffe. Was eine Schusswaffe ist, ist im Waffengesetz recht genau definiert.


    Nochmal: Ein korrekt gekennzeichnetes Tierabwehrgerät unterliegt nicht dem Waffengesetz und demnach auch grundsätzlich keinen Führ-Beschränkungen.


    Denn mich würde brennend interessieren wie man dafür eine Trageerlaubnis erreicht.

    Demnach benötigt man prinzipiell auch keine Trageerlaubnis der Ordnungsbehörde dafür.


    Selbstverständlich würde ich die Ausrüstung der Mitarbeiter mit diesem Einsatzmittel trotzdem der zuständigen Ordnungsbehörde anzeigen und auch die lokal zuständige Waffenbehörde und ggf. die Polizei darüber informieren - grade Letztere werden die ersten sein, bei denen sich irgendwelche Beteiligten oder Unbeteiligten über die Dinger beschwerden werden.


    Aber warum dann bitte eine Pistole und nicht eine Dose.

    Reichweite, Zielgenauigkeit, (Drohwirkung (die bei Hunden ja keine Relevanz hat... :whistling:)).


    Für mich wäre das übrigens keine Frage des entweder/oder, denn man kann je nach Situation auch beides kombiniert führen/einsetzen. Auch wenn ich absolut kein Freund von zu vielen mitgeführten Einsatzmitteln bin, kann ich mir Situationen vorstellen, in denen sowas zweckmäßig sein kann(!, aber nicht unbedingt sein muss).


    Ich/wir haben beides bei Bedarf verfügbar (liegt aber zu 95% im Auto und kommt meist nur dann mit, wenn ein Einsatz anderer verfügbarer Einsatzmittel situationsbedingt nicht geboten sein wird), wie oben beschrieben bei Ordnungsamt, Waffenbehörde und Polizei als Einsatzmittel angezeigt und in's Training integriert.


    Zumal ich hier schnell die Gefahr einer Amtsanmaßung da durch Verwechslungsgefahr ein Handeln verlangt wird wozu man nicht berechtigt ist.

    Offen gesagt halte ich das an den Haaren herbeigezogen.

    Wer was verlangt und was ich als Mitarbeiter tatsächlich tue, liegt in meiner Entscheidung, nicht in der Dritter.

    Der JPX ist genau das.

    Noch einmal der Vollständigkeit halber: Nein, ist er nicht.


    Ja, komische Auswirkung der Regelungen und Definitionen der Gesetze, ist aber so.


    ist das Führen von SRS Waffen immer verboten bei Bewachungstätigkeiten.

    Nichtsdestotrotz ist diese Aussage natürlich vollkommen korrekt.


    Was SRS-Waffen sind, findet sich in der Anlage 1 zum Waffengesetz im Abschnitt 1 (Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen), Unterabschnitt 1:


    Da ein JPX keine Schusswaffe mit einem Kartuschenlager ist, ist sie keine SRS-Waffe i.S.d. WaffG


    Im Unterabschnitt 2 (Tragbare Gegenstände), unter die der JPX dann als Auffangtatbestand fallen würde, findet sich dann in der Nummer 1.2.3. wie folgt:


    Da ein korrekt gekennzeichneter JPX im zivilen Verkauf ein "Tierabwehrgerät" ist, ist er nicht zur Verwendung gegen Menschen vorgesehen (hierfür wäre eine amtliche Prüfung und Zulassung notwendig, die heute nicht mehr durchgeführt wird bzw. werden kann).


    Nochmals: Ja, es ist mir vollkommen bewusst, wie hahnebüchen das ist, aber so ist nunmal aktuell die Gesetzeslage.

  • Aber zur Korrektur: Der Begriff "Reizstoffsprühpistolen" taucht in der DGUV V23 nicht auf.


    Und ein JPX Jet Protector ist weder eine "Schreck-Schusswaffe" noch eine "Gas-Schusswaffe" im Sinne der DGUV V23 noch im Sinne des Waffengesetzes. Er ist gar keine Schusswaffe. Was eine Schusswaffe ist, ist im Waffengesetz recht genau definiert.

    Das ist so nicht ganz nicht ganz richtig zumindest wenn ich davon ausgehe sowie man es mir seinerzeit erklärt hat.


    Der Absatz 4 des §19 aus der DGUV 23 sagt;"

    Das Bereithalten und Führen von Schreck- oder Gas-Schusswaffen ist
    bei der Durchführung von Wach- und Sicherungsaufgaben unzulässig.


    Der Absatz bedeutet das Verbot des Bereithaltens und Führens von Schreck- oder Gas-Schusswaffen bei der Durchführung von Wach- und Sicherungsaufgaben betrifft auch entsprechende Reizstoff- oder Signalschusswaffen sowie sonstige schusswaffenähnliche Gegenstände, da sie ein trügerisches Sicherheitsgefühl vermitteln und ihr Einsatz bei Konfrontationen mit schusswaffentragenden Tätern zu einer extremen Gefährdung

    ohne ausreichende Selbstverteidigungsmöglichkeit führt.


    Und darunter fallen eben auch die hier gezeigt JPX oder bauähnliche Modelle.deswegen auch meine Kommentar diesbezüglich.
    Aber an Ende wird das ganze wohl ein Gericht klären müssen wenn was passiert.

  • Das ist so nicht ganz nicht ganz richtig

    Doch, das ist es. Ich verdiene (unter anderem) damit mein Geld.


    Und darunter fallen eben auch die hier gezeigt JPX oder bauähnliche Modelle.deswegen auch meine Kommentar diesbezüglich.


    Da ich mir meine Aussagen nicht aus der Nase ziehe: Nein, tun sie nicht.


    Weder waffenrechtlich (wie im vorherigen Beitrag bereits erläutert), noch von Seiten und aus Sicht der VBG.


    Besuche das Seminar "Sicherer Umgang mit Schusswaffen bei Sicherheitsdienstleistungen" der VBG, da kannst Du Dir diese Frage von berufener Seite und der prinzipiellen Primärquelle beantworten lassen (und wirst ggf. erschreckt feststellen, wie unbedarft und themenfremd man da ist).


    Da ich dieses Seminar nach Möglichkeit jährlich besuche, habe das Thema dort schon (mehrfach, da die Frage immer wieder mal kommt) ausführlich diskutiert und kenne die Einschätzung des Verantwortlichen innerhalb der VBG.


    Der Absatz bedeutet das Verbot des Bereithaltens und Führens von Schreck- oder Gas-Schusswaffen bei der Durchführung von Wach- und Sicherungsaufgaben betrifft auch entsprechende Reizstoff- oder Signalschusswaffen sowie sonstige schusswaffenähnliche Gegenstände, da sie ein trügerisches Sicherheitsgefühl vermitteln und ihr Einsatz bei Konfrontationen mit schusswaffentragenden Tätern zu einer extremen Gefährdung

    ohne ausreichende Selbstverteidigungsmöglichkeit führt.

    Ein JPX ist keine Schusswaffe und auch kein "schusswaffenähnlicher Gegenstand" im Sinne der Durchführungsanweisungen der DGUV Vorschrift 23.


    Wer einen JPX führt, dem ist ziemlich klar und bewusst, dass er da keine Schusswaffe führt und erfährt daraus daher auch nicht das "trügerische Sicherheitsgefühl", auf das in dieser Vorschrift und den Durchführungsanweisungen abgestellt wird.


    Im Übrigen handelt es sich wie bereits dargelegt um ein Tierabwehrgerät und nicht um ein zur Verteidigung gegen Menschen (und erst recht nicht gegen schusswaffentragende Täter) mitgeführtes Einsatzmittel. Denn das wäre schliesslich verboten...


    Aber an Ende wird das ganze wohl ein Gericht klären müssen wenn was passiert.

    Die Vorschriften- und Gesetzeslage dazu ist grundsätzlich klar.


    Ob die der JPX-führende Sicherheitsmitarbeiter versteht und korrekt umsetzt und ob er in der Lage ist, eine eventuelle Notwehrsituation und die sich daraus ergebende (oder eben nicht ergebende) Erforderlichkeit korrekt einzuschätzen - das wiederum steht auf einem anderen Blatt.


    Aber das ist letztendlich mit denkbaren anderen Einsatzmitteln genauso.

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