Kann die bewacher-id verfallen, wenn man für lange zeit nicht als SMA arbeitet?(zB mehr als eine jahr).Danke.
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Angus
Hat das Thema freigeschaltet -
ja
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Nein, aber die Zuverlässigkeitsprüfung.
Die ID ist wie die Sozialversicherungsnummer und verbleibt (theoretisch) für immer mit der Person verknüpft.
Scheidet ein Mitarbeiter aus und wird aus einem Sicherheitsunternehmen abgemeldet aber nicht erneut angemeldet, verfällt nach spätestens 5 Jahren die Zuverlässigkeit.
Bei bleibenden (arbeitenden) Mitarbeitenden wird nach 5 Jahren automatisch eine Überprüfung der Zuverlässigkeit gestartet.
Meinst Du ebenfalls?
Tom
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Nicht korrekt.
11b der GewO regelt in Abs. 8 die Löschbedingungen des Bewacherregisters.
Ist der Datensatz der Wachperson gelöscht, muss eine neue Bewacher-ID beantragt werden.
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Nein, aber die Zuverlässigkeitsprüfung.
Die ID ist wie die Sozialversicherungsnummer und verbleibt (theoretisch) für immer mit der Person verknüpft.
Scheidet ein Mitarbeiter aus und wird aus einem Sicherheitsunternehmen abgemeldet aber nicht erneut angemeldet, verfällt nach spätestens 5 Jahren die Zuverlässigkeit.
Bei bleibenden (arbeitenden) Mitarbeitenden wird nach 5 Jahren automatisch eine Überprüfung der Zuverlässigkeit gestartet.
leider ist das nicht so.
Nicht korrekt.
11b der GewO regelt in Abs. 8 die Löschbedingungen des Bewacherregisters.
Ist der Datensatz der Wachperson gelöscht, muss eine neue Bewacher-ID beantragt werden.
so ist es.
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Dann Danke ich Euch für den neuen Input und wird gleich abgespeichert.
Wieder was dazu gelernt. -
Fragend gehen wir voran, Lernen ist ein lebenslanger Prozess
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