Schmerzgriffe als Technik in der polizeilichen Praxis

  • HerkulesSec

    Hat den Titel des Themas von „https://verfassungsblog.de/schmerzgriffe-als-technik-in-der-polizeilichen-praxis/?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE“ zu „schmerzgriffe-als-technik-in-der-polizeilichen-praxis“ geändert.
  • Nach einem Blick auf die Vita der beiden Verfasser kann ich auf deren Meinung gerne verzichten und spare mir die Lebenszeit, die dabei draufgeht, diesen Artikel zu lesen.


    Was haltet ihr von Schmerzgriffen der Polizei in der Praxis?

    Da wo notwendig, sind sie gerechtfertigt und können angewendet werden.


    Dort, wo sie nicht gerechtfertigt sind, sind sie nicht notwendig und dürfen sie nicht angewendet werden.


    Wissen wie's geht sollte man. Ob man es anwendet hängt von den genauen Umständen des Einzelfalls ab.


    Und für die Polizei gilt: Der Staat hat das Gewaltmonopol. Dazu gehört auch passive Gewalt und das Brechen ebensolcher.

  • Sehr guter Artikel. Danke fürs teilen.


    Vor der Lektüre war ich pro Schmerzgriff, ist ja milderes Mittel als Pfeffer oder Tonfa. Nach der Lektüre sehe ich das noch immer so, aber das Thema hat weitere Facetten hinzugekommen, die mich in der Gesamtheit eher zu einer verneinenden Position bringen.

  • Guten Morgen,


    auch ich habe den Artikel nicht gelesen, stimme Peter aber komplett zu und kann dem nur hinzufügen, dass die Verhältnismäßig stimmen muss.


    Tom

  • Peter S.

    Hat den Titel des Themas von „schmerzgriffe-als-technik-in-der-polizeilichen-praxis“ zu „Schmerzgriffe als Technik in der polizeilichen Praxis“ geändert.
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