Ich habe vor zwei Wochen meinen ersten Job im Sicherheitsgewerbe als Revierfahrer angenommen.
Nun wurde mir vorher ein halbes Jahr lang das IHK-Material eingedrillt.
Im Betrieb angekommen irritieren mich doch ein paar Punkte sehr. Erstmal wurde ich nach Einweisung los geschickt, ohne für eines der Objekte die Dienstanweisung zu Gesicht bekommen zu haben. Auf Nachfrage hieß es, die wären auf dem Mitarbeiterportal hochgeladen.
Eine hatte ich da schon gefunden, Rest fehlt, außer der besonderen Dienstanweisung für Revierfahrer.
Die Objektbezogene wird aber auch nur Bruchstückhaft umgesetzt, ich glaube nichtmal, dass die meisten 40U-Leute sie überhaupt kennen.
In der Besonderen hingegen ist davon die Rede, dass ein Revierfahrer mit Taschenlampe und Tierabwehrspray versehen sein muss.
Keiner der Fahrer verfügt darüber („Taschenlampe musst Du selber mitbringen”), der Einsatz ist auch zu 99 % ungefährlich, aber eines hat unmittelbar mit Begleitschutz innerhalb der Drogenszene zu tun. Ich würde mich mit dem Spray schon wohler fühlen.