Winterdienst

  • Wie ist es bei Euch?
    Ruft Ihr, wenn es glatt ist oder geschneit hat, jemanden an, der räumt/streut oder dürft Ihr das selber machen? (Soll es ja geben)

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • Hallo,



    wenn vom Auftraggeber kein Winterdienst organisiert ist
    (Eher die Ausnahme,die meisten Firmen haben Hausmeister/Dienste)
    so wird gar nichts gemacht......
    Begründung:
    Sofern du nicht gerade aus Spaß und Tollerei Zentnerweise Streumaterial
    (Salz/Abstumpfende Mittel) in deinem Spind hast,nützt das Schneeräumen
    alleine nämlich herzlich wenig........
    DENN sobald du anfängst,den Schnee wegzuschieben,ünbernimmst DU auch
    die Haftung für eventuelle Unfälle (genau aus diesem Grunde sind ja auch bei
    der überwiegenden Mehrzahl der Firmen "Professionelle" Winterdienste
    unter Vertrag).



    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Hallo würde mich da auch nicht drauf einlassen..


    Find das das nichts bringt weil mit der Garantenpflicht ist nicht zu spaßen
    und vor allem muß sichergestellt werden das du deinen normalen
    Aufgaben im SD nachkommen kannst.


    (Begehen durch Unterlassen § 13 STGB)


    Kann schlecht sein das du früh eine Stunde schnee schaufelst und deine
    Alarmzentrale u.a Aufgaben alleine lässt in dem Moment würdest du ja dein Garantenpflicht als Besitzdiener verletzen.


    Desweiteren müsste das ganze im Dienstplan geregelt sein.


    MFG

  • Mal eben schnell eine Schippe Streu auf einer kritischen Stelle kippen? Kein Problem. Will mich ja selber auch nicht auf die Nase legen.,
    Die Garantenpflicht kann sehr wohl bedeuten, das eine Gefahrenstelle durch Eis und Schnee entschärft werden muss, was aber noch lange nicht heiss, das ich anfange, das ganze Objekt freizuschaufeln....

  • Zitat von klaus


    Die Garantenpflicht kann sehr wohl bedeuten, das eine Gefahrenstelle durch Eis und Schnee entschärft werden muss, was aber noch lange nicht heiss, das ich anfange, das ganze Objekt freizuschaufeln....


    ja das ist meistens bei uns auch ;-)


    Grüßle

  • Je nach Objekt...eines hat z. B. einen externen Winterdienst. Das andere(grosser Bürokomplex): Da kommt entweder jemand von der Gebäudetechnik raus, oder aber wir schaufeln und streuen die wichtigsten Punkte, Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage, Eingangsbereiche, frei. Von sich aus und ohne expliziten Auftrag ein ganzes Objekt freizumachen ist meiner Meinung nach wie oben erwähnt eine echt kritische Sache. (Ablenkung von eigentlichen Aufgaben, usw.)
    Wer mir jetzt während des Schneechaos leid tat, waren die Kollegen, die als Revierfahrer eingesetzt sind...:shock: :shock:

  • Hallo Huckarder,


    in unserer Firma ist es nach unseren "Allgemeinen Dienstanweisung"
    sogar strikt verboten, Schneeräumdienste auszuführen (neben Küchendiensten und Gärtnerarbeiten).
    Wie ich schon weiter oben geschrieben hatte,sind das Haftungsrechtliche
    Gründe.....
    denn
    1. verläßt du ja deinen Dienstposten ....
    (z.B. bei unserem Objekt haben wir neben der Hauptpforte noch
    4 weitere Pforten,die nur Tagsüber von 5 bis 17 Uhr besetzt sind)


    2. fehlender Versicherungsschutz
    Generell deckt die Betriebshaftpflichtversicherung des Sicherheits=
    unternehmens (und auch die Berufsgenossenchaft) nur Schäden
    aus unmittelbarer Wachtätigkeit..


    Zu Punkt 2 gab es in unserem Objekt auch schon einmal konkretes...
    In unserem Hauptgebäude (Geschäftsführung) ist ein "Rundengänger"
    tätig,der die Nottreppenhäuser (5 Stück) zu unregelmäßigen Zeiten bestreifen soll.Ein nicht gerade "berauschender Job"........
    Einer dieser Rundengänger fand das wohl zu langweilig und "Biederte"
    sich der Haustechnik an....da ER ja ehh immer dort langgehe,könne er
    doch auch für die Haustechniker defekte Lampen auswechseln....
    Da waren die natürlich dabei.....wer "kraxelt" schon gerne in Treppenhäusern rum?....
    So machte er das dann gut 3 Jahre,bis es passierte.....
    Einmal war nicht nur die Glühlampe der Notbeleuchtung defekt,sondern die ganze Lampe....er erhielt einen Stromschlag und fiel von der Trittleiter.
    Glück (oder Pech??....) im Unglück,er überlebte.....
    Das "Volle Programm" war angesagt....Amt für Arbeitsschutz,BG....
    Endergebnis:
    Die Berufsgenossenschaft verweigerte die Anerkennung als Arbeitsunfall....
    Die Krankenkasse trat daraufhin in Vorleistung,da ja Krankenhausaufenthalt und spätere Nachbehandlung bezahlt werden musste......aber der Gute Mann darf noch heute an die Krankenkasse
    "Abstottern"....da diese das Geld von ihm zurückverlangte....



    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Diese Dienstanweisung hat ein weiser Mann (oder ne Frau) geschrieben, vor diesem ich mich hiermit verneige.


    Aber ein paar Schnittchen für die Belegschaft schmieren ist doch eigentlich……………..

  • Zitat von SeM


    Aber ein paar Schnittchen für die Belegschaft schmieren ist doch eigentlich……………..


    Gerade in unserem Bereich gilt, jeder Gefallen rächt sich. :wink:

  • Zitat von klaus

    Mal eben schnell eine Schippe Streu auf einer kritischen Stelle kippen? Kein Problem. Will mich ja selber auch nicht auf die Nase legen.,
    Die Garantenpflicht kann sehr wohl bedeuten, das eine Gefahrenstelle durch Eis und Schnee entschärft werden muss, was aber noch lange nicht heiss, das ich anfange, das ganze Objekt freizuschaufeln....



    seh ich genau so. den zugang zu uns, halten wir auch selber schnee- und eisfrei (betrifft aber nur die NS. tagsüber darf es der Hausmeister machen).


    den rest darf der winterdienst machen. jeder soll seinen job machen. wir unseren der seinen. :wink:

  • Wir machen dies selbst aufgrund unserer Garantenpflicht und zudem gibt es ein gutes Bild für uns .



    Also auf gehts Schneemänner hohoho.



    Gruß

  • Hallo,



    [quote]Wir machen dies selbst aufgrund unserer Garantenpflicht und zudem gibt es ein gutes Bild für uns
    [/code]



    Na dann haste hoffentlich auch eine Gute Versicherung.,...........:-)


    Die Betriebshaftpflicht zahlt nämlich nicht..............

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"


  • Wenn es im Vertrag bzw. Dienstanweisung steht ist das auch ok so.
    Ansonsten hat Frank Recht

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • Man sollte in der heutigen Zeit kundenfreundlich sein , der Markt ist voll mit Firmen,da bin ich doch froh,wenn unsereins Arbeit hat .




    Flexibilität ist angesagt .

  • Hallo PPS,


    du verwechselts da wohl was......:-)


    Gebäudereinigung und Winterdienst kosten nämlich den Auftraggeber
    im Normalfall "richtig Asche"......jede Putzfrau verdient nämlich mehr als wir.....das hat aber auch seinen Grund......Die Gebäudereinigungsdienste
    haben auch entsprechend höhere Versicherungsbeiträge zu zahlen.....


    Außerdem "besch**st" du deinen Boss um zusätzliche Einnahmen....
    (so ca. 1.000 bis 3.000 € im Monat je nach Fläche)....


    Und du selber übernimmst das "Risiko", mal ebend "locker" 10.000 bis 20.000 € Krankenhauskosten bezahlen zu müssen,wenn sich einer auf die
    "Schnauze" legt.....dazu dann eventuell noch REHA oder sogar BU-Rente...
    Wenn es "ganz dumm läuft"....sprich jemand so unglücklich stürtzt,das er
    Vollinvalide wird,kann dich das 1,5 bis 3 Millionen € kosten........
    (je nach dem wie Alt die Betreffende Person zum Zeitpunkt des Unfalles war)


    Um es noch einmal Klar auszudrücken:
    WIR sind nichts anderes als Leiharbeiter für einen ganz bestimmten Zweck....JEDE ANDERE ARBEIT muss gesondert bezahlt werden....


    (Und hier der Hinweis für die AG:
    es gibt mehrere BGH-Urteile,wo das Wachunternehmen zu Schadenersatz
    sprich z.B. Rente verurteilt wurde,weil 3. geschädigt wurden.....)



    GRUNDREGEL in unserem JOB ist:


    IMMER NUR DAS TUN,WAS in der Dienstanweisung gefordert wird.....
    (und selbst dann wirst du noch "angeschmiert"...........hier zu mal was aus meiner Erfahrung:
    Auf einem großen Werk waren die Pförtner (alles MA eines Wachunternehmens) für den Verkauf und das Handling (Bestellen und Nachfüllen der Getränke (Cola,Wasser,Fanta,Apfelschorle usw.) zuständig
    laut DA......"Kassen-Überschüsse" mussten am Monatsende abgeliefert werden und "Fehlbeträge" mussten von diesem MA dazugelegt werden....
    Was ihnen jedoch nie jemand gesagt hatte,war das der Betriebsrat hinter dem Verkauf steckte (sprich das ganze über den BR als "eigentlichen"
    Verkäufer lief) und dieser jedes Jahr immer 2.200 € bis 2.500 € Gewinn
    erwirtschaftete....mit diesem Gewinn wurden dann vom BR im Herbst immer "Feten" (sprich Ausflüge/Kegltouren usw.) mit der Belegschaft
    des Werkes gemacht.....der Wachdienst sah von alledem nichts......)



    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Frank


    Hallo Frank ,


    Du hast da ja teilweise Recht , nur arbeite ich mit meinen Jungs halt so und halte dahingehend den Rahmen der Verhältnismäßigkeit ein .


    Unser Zusatzservice läuft gut und kommt dementsprechend gut an .



    Gruß


    PPS

  • Hallo PPS,


    das hat nichts mit Verhältnismäßigkeit zu Tun......


    Du "besch****" deine Firma um etliches an Geld (wenn man mal die
    Statischen Schnee-und Glätte-Daten für Süddeutschland nimmt,
    sind das (wenn ich jetzt mal unsere Pforte als Vergleich nehme)
    13.000,- EURO pro Jahr........das ist ja abhängig von den Quadratmetern an Fläche die geräumt werden.
    Klar das der Kunde "Hellauf" begeistert ist....... 13.000,- EURO gespart....
    dafür wird wahrscheinlich der für euch zuständige Ansprechpartner jedes Jahr
    1.000,- EURO Prämie bekommen.......


    NUR Das ihr diejenigen seid,die die Ar***-Karte haben,wenn was passiert....
    DEIN "heißgeliebter" Kunde wird nämlich der erste sein,der mit Fingern auf dich (bzw.die Kollegen von dir) Zeigt und schreit "...der hatte überhaupt keinen Auftrag von uns...."
    und in diese Kerbe wird auch deine Wachfirma einschlagen...plus einer
    Abmahnung wegen unerlaubter Tätigkeiten......


    Oder WAS glaubst du ,werden der Auftraggeber oder die Wachfirma machen,wenn Schadenersatzforderungen an sie gestellt werden???....



    Für unser Gewerbe must du dir folgendes merken:


    ALLES,WAS DU NICHT SCHRIFTLICH HAST geht dich nichts an........


    IN DER BETRIEBSHIERACHIE sind Wachleute die LETZTEN (zumindest in 90 % aller Betriebe).........


    Von daher immer den Job so ausführen,wie er in der "Objektanweisung"
    beschrieben steht....alles andere....."Tel Aviv".............oder es kostet dich irgendwann richtig "Kohle" oder sogar den JOB............



    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

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