Pfeffersprayw

  • Für welchen Zweck denn?


    Pfefferspray ist gegen Menschen nicht erlaubt.
    Pfefferspray ist ein reines Tierabwehrmittel!


    Zitat: Wikipedia: "Die Zulassung des in Pfeffersprays enthaltenen Wirkstoffs Oleoresin Capsicum ist in Deutschland bislang nicht erfolgt. Das für eine Zulassung erforderliche Prüfungsverfahren würde u. a. Tierversuche voraussetzen,[15] die nach dem heutigen § 7 Abs. 4 TierSchG nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Andere Wirkstoffe wie etwa 2-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril (CS) wurden noch vor dem Inkrafttreten des verschärften Tierschutzgesetzes zugelassen. Nicht zugelassene Reizstoffsprühgeräte ohne amtliches Prüfzeichen oder anderem Wirkstoff sind verbotene Waffen nach § 2 Abs. 3 WaffG i. V. m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.5 WaffG, deren vorsätzlicher (oder fahrlässiger) Besitz nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 (Abs. 4) WaffG strafbar ist."


    Pfefferspray – Wikipedia

  • <p>Wenn es ein nach dem Waffengesetz verbotener Gegenstand ist, dann ist auch der Handel verboten!!</p>


    <p>Tierabwehrspray darf gegen Menschen nicht eingesetzt werden, das ist fast richtig. Im Notwehrfall jedoch, wenn ich kein anderes Mittel zur Hand habe kann ich es straffrei gegen einen Angreifer einsetzen, wenn es das mildeste, erfolgversprechende Mittel ist was ich zur Hand habe.</p>


    ACHTUNG Im Dienst darf ich so was nicht mitführen, das muß vom AG angeordnet sein, sonst mache ich mich strafbar!!!!

  • <p>Tierabwehrspray darf gegen Menschen nicht eingesetzt werden, das ist fast richtig. Im Notwehrfall jedoch, wenn ich kein anderes Mittel zur Hand habe kann ich es straffrei gegen einen Angreifer einsetzen, wenn es das mildeste, erfolgversprechende Mittel ist was ich zur Hand habe.</p>



    Wenn du nachweislich nur Pfefferspray dabei hast wirst du um eine Anzeige nicht drum herum kommen.
    Mein alter Chef sagte immer CS und Pfeffer in einer zweier-Tasche dann kann man im Notfall immer noch sagen man hat sich vergriffen.
    Empfehlen würde ich es aber auf keinen Fall

  • Hallo danke für deine schnelle Antwort. Ich bin aus Österreich und arbeite im sicherheitsgewerbe im Revier dienst . Immer wieder komme ich mit Gewalt bereiten Menschen zusammen . Tw1000 , first defense, versagten leider , zeigten Wirkung aber nur schwach . Lg

  • Dann reines Pfefferspray, ohne wenn und aber. Die chemische Keule wirkt bei Junkies und Alkoholikern nicht.


    Bitte das Österreichische Waffengesetz beachten!!!!

  • Welches pfefferspray ist am besten . Ich brauch ein knallhartes Spray !!! Lg


    Du kannst nur das Abwehrmittel anwenden, was auch in der Bundesrepublik Deutschland erlaubt ist!

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



    Gerechtigkeit herrscht, wenn es in einem Volk weder übermäßig Reiche noch übermäßig Arme gibt.


    Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.), griechischer Philosoph und Mathematiker, einer der Sieben Weisen

  • Hallo danke für deine schnelle Antwort. Ich bin aus Österreich und arbeite im sicherheitsgewerbe im Revier dienst . Immer wieder komme ich mit Gewalt bereiten Menschen zusammen . Tw1000 , first defense, versagten leider , zeigten Wirkung aber nur schwach . Lg


    nur der Vollständigkeit halber, ich denke aber nicht das es hier sehr große Unterschiede gibt....

  • Danke für den Hinweis! Das der Kollege in Österreich tätig ist, habe ich nicht gelesen! Die Unterschiede müsste man mal näher betrachten!

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



    Gerechtigkeit herrscht, wenn es in einem Volk weder übermäßig Reiche noch übermäßig Arme gibt.


    Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.), griechischer Philosoph und Mathematiker, einer der Sieben Weisen

  • Im Waffenrecht in Österreich spricht der Gesetzgeber von „Mindergefährlichen Waffen“ im Bezug auf Pfeffersprays. Offensichtlich werden diese „häufig von privaten Sicherheitsbediensteten mitgeführt“! Dabei wurde in einer Diplomarbeit von Lohninger festgestellt, dass mindergefährliche Waffen keiner besonderen waffenrechtlichen Bestimmung und auch keiner waffenpolizeilichen Genehmigung unterliegen. (Vgl. dazu Dumpelnik 2004 in einer Diplomarbeit von Lohninger, Private Sicherheitfirmen in Österreich – ein Problem für das staatliche Gewaltmonopol).


    Bemerkenswert finde ich das leichte Körperverletzungen um das Hausrecht zu waren, durchaus zulässig sind und schwere Körperverletzungen zu unterlassen sind! Natürlich gibt es Ausnahmen und jetzt verstehe ich auch den Beitrag mit den Schusswaffen (Schusswaffen im Dienst/Sicherheitsgewerbe). Sehr interessant…!

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



    Gerechtigkeit herrscht, wenn es in einem Volk weder übermäßig Reiche noch übermäßig Arme gibt.


    Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.), griechischer Philosoph und Mathematiker, einer der Sieben Weisen

  • Bemerkenswert finde ich das leichte Körperverletzungen um das Hausrecht zu waren, durchaus zulässig sind


    und wo ist der Unterschied zu uns, wenn der Unkunde nicht freiwillig unseren Hausrechtsbereich räumen möchte? Man sollte nie vergessen wie schnell man Nötigung und Körperverletzung im Rahmen der Notwehr/Nothilfe begehen kann...

  • Das rumtragen allein ist straffrei (Tierabwehrspray)
    Das einsetzten gegen Menschen, kann evtl als überschreitung der Notwehr und daraus resultierend in den KV Bereich abrutschen.

  • Ah? Wonach macht man sich denn strafbar, wenn man Pfefferspray dabei hat?


    worauf bezogen?

    Das rumtragen allein ist straffrei (Tierabwehrspray)
    Das einsetzten gegen Menschen, kann evtl als überschreitung der Notwehr und daraus resultierend in den KV Bereich abrutschen.


    Kann mir auch beim EKA, bei einer Holzlatte etc passieren.... im Rahmen der Notwehr verwende ich was ich habe.... natürlich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit.... nur dann besteht die Rechtfertigung..

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