Alarmverfolgung

  • Hallo zusammen,

    Wie ist es eigentlich bei einer Alarmverfolgung muss ich eine IK-Schulung haben oder nicht?


    Wenn der AV bei einem Alarm gebunden ist darf dann ein anderer Revierfahrer eine Vorabkontrolle machen?

    Oder gibt es da dann Probleme mit dem Versicherungschutz, falls er bei seiner Aussenkontrolle ausrutscht und sich verletzt??


    Danke im voraus für eure Antworten

  • Hallo,


    zu a) wäre die Schulung natürlich besser


    zu b)


    Wenn du als IK bei einem Alarm-Objekt gebunden bist, so solletst du in der DA zur AV entsprechende Anweisungen finden,denn das ist je nach Firma unterschiedlich geregelt.


    Grundsätzlich regelt das aber nicht der AV-Fahrer, sondern die NSL, denn oft sind dort ja auch die Objektschlüssel der AV-Objekte in Verwahrung.

  • Ok,

    Ist die IK-Schulung als nicht zwingend notwendig? Zum AV Fahren!


    Wie ist es aber mit der Versicherung wenn ich als "normaler" Revier Fahrer, einen AV fahre. Und mir was passiert?

  • Unsere DGUV 23 schreibt vor:

    § 9 Objekteinweisung

    (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Wach- und Sicherungspersonal in das jeweilige zu sichernde Objekt und die spezifischen Gefahren eingewiesen wird.
    (2) Die Einweisungen sind zu den Zeiten vorzunehmen, zu denen die Tätigkeit des Wach- und Sicherungspersonals ausgeübt wird.
    (3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für alle Objekte und Objektbereiche, in denen Hunde eingesetzt sind, das Wach- und Sicherungspersonal über das Verhalten bei der Begegnung mit diesen Hunden unterwiesen wird.

    Zu § 9:
    Diese Forderungen beinhalten z. B., dass

    • die Versicherten vor Aufnahme der Tätigkeiten, bei Bedarf und darüber hinaus regelmäßig auftrags-, tätigkeits- und objektbezogen eingewiesen und unterwiesen werden und
    • über die Einweisungen und Unterweisungen Aufzeichnungen objekt- und personenbezogen geführt werden.

    Ein Bedarf für die Einweisungen und Unterweisungen besteht bei der Übernahme neuer Aufträge sowie wesentlichen Änderungen des Auftrags oder der Arbeitsbedingungen.
    Bei Nacht eingesetzte Versicherte sollen nicht nur in der Dunkelheit, sondern zusätzlich auch bei Tageslicht eingewiesen werden, damit sie in die Lage versetzt werden, möglichen Gefahren mittels ausreichender Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten zu begegnen. Zeitabstände sind angemessen, wenn die regelmäßigen Unterweisungen mindestens jährlich erfolgen.


    Quelle: http://regelwerke.vbg.de/vbg_uvv/bvc7/bvc7_0_.html

  • Hallo Sushy,


    nein, es ist nicht zwingend eine IHK-Schulung dafür erforderlich,es reicht die von Holmeise angesprochene normale Objekteinweisung.


    Das ist aber eigentlich auch eine Selbstverstädnlichkeit, denn wie solltest du als AV -Fahrer sonst überhuapt wissen, wo sich bei dem jewieligen Objekt die Bedienzentrale der EMA befindet :D


    Denn es gibt ja jede Menge Objekte, die regulär gar nicht von Sicherheitsfirmen mit Personal besetzt sind wie zum B. Parfümerien oder Modegeschäfte.


    Oder die wohl probelmatischsten Objekte, die Privatobjekte, wo die Eigentümer wohnen.

  • OK aber bei über 400 Alarm Objekte kann man ja nicht jedes einzelne Objekt einweisen, wir haben für alle Alarm Objekte eine Begehungsanweisung mit ausführlicher Beschreibung und mit Bildern.

    Das müsste doch auch reichen??

  • Hallo,


    wie willst du als AV-Fahrer 400 Objekte betreuen ?? Das geht nicht,das ist Mumpitz, bei so einer Firma würde ich keine AV fahren,denn da ist der "Knall" doch schon vorprogrammiert.


    Selbst bei großen Ketten (Supermärkte) die ja ein einheitliches Konzept und in der Regel auch nur eine EMA von einem großen Anbieter nutzen,gibt es doch immer örtliche Besonderheiten.

  • Hallo Siegfried,


    nein, das haben schon öfters Firmen mal versucht......die Aufträge waren dann halt nicht von langer Dauer :-)


    Wenn wir nicht in Deutschland wären, hätte ich schon längst ein Buch geschrieben über meine Erlebnisse in dem Gewerbe....aber leider ist es hier ja nicht möglich, mit "etwas" veränderten Namen zu schreiben..wie zum B. Möter statt Köter 8)

  • Hallo Martin,


    was ist daran unverständlich ?


    In den USA kann ich ungestraft schreiben,das Pump ein Mistkerl ist ^^


    Hier in Deutschland darfst du ja noch nicht einmal "Satire" machen ohne gleich wegen "Majestätsbeleidigung" angeklagt zu werden (Böhmermann-Affäre).



    Und bei vielen Geschichten die ich in den Jahren erlebt habe,läßt sich eine "Spur" zu Firmen nun einmal nicht vermeiden,weil einige Dinge eben Firmenspezifisch sind und sofort erkannt werden würden.

  • was ist daran unverständlich ?

    Alles.


    Aber danke für die nachgeschobene... äh... Erklärung. Die zeigt zumindest, dass ich mit meiner Vermutung nicht falsch lag.



    Hier in Deutschland darfst du ja noch nicht einmal "Satire" machen ohne gleich wegen "Majestätsbeleidigung" angeklagt zu werden (Böhmermann-Affäre).

    "noch nicht mal"... soso. Na dann ist das natürlich doof, wäre sicherlich ein tolles Buch geworden.

  • Was ist das den für eine Argumentation?


    Es gibt nur sehr wenige Länder in denen ich meine Meinung offener und freier mitteilen kann als Deutschland... teilweise bis an die Schmerzgrenze der Betroffenen und darüber hinaus. Künast und Weidel können Liefer davon singen.


    Geht es um Privatpersonen und Unternehmen gelten zwar noch ein paar andere Regeln, kann ich meine Aussagen mit Tatsachen belegen, ist es auch hier weit gefasst.... siehe Höcke und Faschist...


    Du sprichst Böhmermann an, vergisst aber zu erwöhnen das sdie rechtlichen Hintergründe zu dem Zeitpunkt andere waren... und ich hab Jan nicht im Knast seine Sendung machen sehen? Ups?

  • Hallo Fump,


    in welchen Deutschland lebst du ??


    Kritik an den Machthabern wird überhaupt nicht gerne gesehen....siehe doch die Klagen der Politikerinnen gegen Kritik in diversen Internetforen.

    Und da du gerade Künast erwähnt hast, sie hat durchaus "Erfolg" gehabt, denn das Landgericht Berlin hat auf ihre Beschwerde am 21.1.2020 sein Urteil in Teilen geändert ....also doch nix mit "Meinungsfreiheit"


    Und was soll an Böhmerann anders sein ?? Auch dem wurde der "Mund" verboten, siehe Oberlandesgericht (OLG Hamburg, Urteil v. 15.05.2018, Az. 7 U 34/17) .

    Und unser "Bundeshamster" durfte ihm sogar ganz offiziell den Mund verbieten:

    Zitat


    ...die Kanzlerin darf dieses aufgrund ihrer Kompetenz zur Staatsführung


    Willkommen in der BRD.............:evil:



    walker one


    Der ersten beiden Kapitel sind geschrieben.....

  • offensichtlich in einem Deutschland mit Meinungsfreiheit.... und dabei sollten wir es dann auch belassen, das wird nicht zielführend und hat mit dem Kernthema nichts mehr zu tun.

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