Ich wurde 2015 zu 10 Sozialstunden „ermahnt“ und 17.08.2017 wegen Diebstahl zu 60 Sozialstunden verurteilt. Ich bin heute 24. Bei dem Zeitpunkt aller straffen, war ich 15.
Alles wurde unter dem Jugendschutzgesetz behandelt.
Meine Frage wäre, ob dies eine Behinderung bei meinem Antrag zur Zuverlässigkeitsüberprüfung (Sichere Luftfracht) darstellen würde.
Vielen Dank im Voraus!