Überprüfung BZR

  • Hallo,


    Ich mache grade meinen 34a Schein,


    Ich bin vor 12 Jahren zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden...

    Es war Wohnungseinbruchsdiebstahl.

    Und ein paar kleinere Sachen, mein leben lief damals nicht wirklich gut...


    Habe einiges an Mist gemacht und auch bereut...


    Seitdem aber sauber und nichtmehr auffällig gewesen.


    Kann es sein das ich trotzdem keine Zulassung erhalte?


    Liebe Grüße

  • Angus

    Hat das Thema freigeschaltet
  • Nur wenn eine Ü2-Überprüfung oder gar eine Ü3 verlangt wird und selbst da kommt es darauf an, was vorgefallen ist.

    Das stimmt so nicht. Je nach überprüfender Behörde (das ist tatsächlich sogar vom Sachbearbeiter abhänig) und davon für was man angemeldet wird, Die Behörde kann weitere Nachfragen stellen die über das "normale" Führungszeugnis deutlich hinausgehen, auch was die Einträge angeht die im Führungszeugnis schon nicht mehr drin sind.


    Hier gibt es mehrere Kategorien:

    • Schutz besonders gefährdeter Objekte
    • Bewachung Asylunterkünfte in nicht leitender Funktion
    • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
    • Bewachung Asylunterkünfte in leitender Funktion
    • Einfache Bewachungstätigkeit
    • Schutz vor Ladendieben
    • Bewachung Großveranstaltungen in leitender Funktion
    • Kontrollgänge/-fahrten im öffentlichen Raum
    • Bewachung Großveranstaltungen in nicht leitender Funktion

    Die durchgestrichenen kommen nur mit Unterrichtung nicht in Frage...


    Aber bei der Kategorie "Besonders gefährdeter Objekte" und einem sehr genauen Sachbearbeiter könnte das ausreichen da ein Einbruch da schon zum Ausschluss der Zuverlässigkeit führen kann.


    Ob man die Freigabe bekommt oder nicht kann also so aktuell keiner beurteilen, das kann nur der entsprechende Sachbearbeiter.


    Desweiteren kommt es dann noch drauf an wo man eingesetzt wird. Einige Objekte haben nochmal einen eigenen Freigabeprozess wo teils auch deutlich genauer geprüft wird und das ohne SÜ2 etc.


    Gruß Mark

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Moin,


    nach 12 Jahren sollte das BZR ohne Eintragungen sein, da die meisten Verurteilungen nach entsprechender Zeit getilgt werden:


    Drei Jahre:

    • Geldstrafen
    • Freiheitsstrafen bis 3 Monate
    • Bewährungsstrafen bis 1 Jahr (falls keine weitere Freiheitsstrafe im Register)

    Fünf Jahre in den übrigen Fällen.

    Zehn Jahre bei Freiheitsstrafe über 1 Jahr wegen bestimmter Sexualdelikte.

    Nie: Lebenslange Freiheitsstrafen und Sicherungsverwahrung werden grundsätzlich immer aufgenommen.

    Die Frist ist erst ab Ende einer Freiheitsstrafe zu rechnen.


    Quelle:

    https://strafrecht-eggenfelden…ehrungszeugnis-geloescht/


    Überprüfung durch das Amt:
    Der Amtsmitarbeiter sieht hier keine direkte Eintragung im BZR und ohne diese kann er keine weiteren Überprüfungen durchführen.


    Hier wieder das ABER:

    Bei besonders geschützten Objekten wird eine Überprüfung ebenfalls durch den Verfassungsschutz durchgeführt und hier kenne ich die Speicherfriste nicht.

    Hier kann dann die Eintragung aber aufblitzen und zu weiteren Recherchen seitens des Amtsmitarbeiters kommen.


    Ebenfalls überprüft ja die zuständige Polizeibehörde und macht vermutlich eine Abfrage in POLAS.

    Wenn nach der obigen Eintragung seitdem kein Kontakt mehr zur Polizei war, sollte dort ebenfalls leer sein.


    Dies ist aber nur die Ferneinschätzung.


    Tom

  • Ganz einfach...

    Das haben schon so viele Gedacht und wurden dann doch zurückgewiesen weil es eben nicht so einfach ist.

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  • Ich stimme Patron da schon eher zu. Nach 12 Jahren sollte diese Geschichte entsprechend positiv ausgehen.


    Aber auch Dir, Huskyman, gebe ich Recht. Man weiß nie wie tief gegraben wird und ob da nicht doch etwas näher nachgesehen wird.


    Der TE wird uns hoffentlich auf dem Laufenden halten.

  • Normal nein. Kommt aber drauf an was man alles Transportiert. Es könnte durchaus auch im Werttransport um entsprechende Geheimhaltung gehen so das die Ü2 gefordert ist. Habe ich bisher aber noch nicht erlebt das das gefordert war.

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  • Grundsätzlich nein.


    Bei Sonderaufträgen kann, wie Huskyman schreibt, durchaus möglich.


    Beispiel:
    Es gibt Bundesbanktransporte durch private Unternehmen. Hier liegen die Ansprüche höher als bei einem Zeitungsladen um die Ecke.

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