Hilfe

  • Kann mir jemand Kurtz helfen


    Sie sind als Fachkraft für Schutz und Sicherheit in der Sicherheit und Service GmbH für verschiedene außenobjekte als objektleiter/in eingesetzt in der nachtschicht beauftragen Sie Ihren Kollegen A mit dem Praktikanten B mit dem dienstfahrzeug gemäß der vorliegenden Dienstanweisung die Objekt und verschlusskontrolle durchzuführen. Beide

    Verlassen ihren vorgeschriebenen kontroll

    Und streifenweg um im einem stehimbiss einen Kaffe zu trinken


    Gegen welche. Vorschrift hat a verstoßen durch das verlassen der wach und Objekt Wege


    Ich denke. Es. Ist 13 stgb begehen durch unterlassen ist das richtig

  • Angus

    Hat das Thema freigeschaltet
  • Welcher Tatbestand wurde denn durch das Verlassen des Streifenweges nicht abgewendet, dass §13 StGB greifen soll?


    Ansonsten darf man sich auch in Foren die 3 Sekunden Zeit nehmen, richtige Rechtschreibung anzuwenden. Wenn man sich die Mühe schon nicht machen möchte, wieso sollten sich dann andere die Mühe machen, die hingerotzte(n) Frage(n) zu beantworten?

  • Kommt drauf an.


    Die Informationen zu der Situation sind arg dürftig.


    § 13 StGB ist es jedenfalls nicht.


    Wo steht, dass Sicherheitsmitarbeiter nichts trinken dürfen bzw. auch mal Pause haben? Wie lange arbeiten die beiden zu diesem Augenblick?


    Schlimm kann der Verstoß jedenfalls nicht sein, dass nur "Gans Kurtz" dazu.

  • In der Frage steht ja schon gegen welche Vorschrift. Ist eine Gesetz eine Vorschrift? - Nein es ist ein Gesetz. Wo ist der Unterschied? Eine Vorschrift sagt dir was du machen sollst ein Gesetz sagt dir was du machen bzw. nicht machen darfst.

    Es wurde ganz simple gegen die Dienstanweisung den "vorgegebenen Kontroll- und Streifenweg nicht zu verlassen" verstoßen mehr nicht. Fertig.


    Warum kann §13 StGB nicht greifen, ohne jetzt gleich lang und breit den ganzen Paragraphen zu zerpflücken, nun man muss hier eine "Straftat bzw. strafbaren Verstoß" begehen. Begeht man mit dem verlassen des vorgegeben Kontrollgangs bereits eine Straftat? - Nein.

  • Die Frage war 2016 eine der Prüfungsfragen.

    Als Antwort würde mir eigentlich eher die DGUV einfallen.


    Vermute ich das richtig?

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